Metall-Blog

In regelmäßigen Abständen greifen wir Themen aus der Werkstoff- und Schweißtechnik sowie dem Qualitätsmanagement im metallverarbeitenden Betrieb auf. Sie sind herzlich eingeladen, die dargestellten Einträge zu kommentieren und interessante Diskussionen anzustoßen.

16.05.2018

14er Analyse – Was ist das?

Bei Stahlbestellungen wird oftmals eine „14er Analyse“ verlangt, doch was genau verbirgt sich dahinter?

Grundsätzlich werden, wie der Ausdruck schon vermuten lässt, 14 chemische Legierungs- und Begleitelemente des Stahls in den Materialzeugnissen aufgeführt. Das sind:

C, Si, Mn, P, S, Nb, V, Al, Ti, Cr, Ni, Mo, Cu und N

Sinnvoll ist die 14er Analyse bei vielen unlegierten und (niedrig) legierten Stählen, da die aufgeführten Elemente bestimmend für die Eigenschaften der Stähle sowohl in der Anwendung als auch Verarbeitung sind. Bei vielen Stahlgüten lässt sich die „14er“ einfach aus den Normvorgaben der Tabellen für die chemische Zusammensetzung ableiten, darin sind genau diese 14 Elemente aufgeführt. Das ist aber nicht immer der Fall.

Interessant wird die Sache beispielsweise bei unlegierten Baustählen nach DIN EN 10025-2. Hier werden in den Tabellen für die chemische Zusammensetzung nur 7 Elemente (C, Si, Mn, P, S, N, Cu) verbindlich vorgeschrieben, trotzdem wird im Zeugnis die 14er Analyse angegeben.

Nun, wie so oft verstecken sich zusätzliche Anforderungen auch an anderen Stellen der Normen. In den Fußnoten der Chemie-Tabellen der DIN EN 10025-2, quasi im Kleingedruckten, wird die Angabe der stickstoffabbindenden Elemente verlangt. Das sind in der Regel Nb, Ti und Al, letzteres ist auch als Desoxidationselement bedeutsam. Im Falle der Reihe DIN EN 10025 finden wir sogar in Teil 1 der Norm, die die Grundlage für alle anderen Normenteile darstellt, eine Forderung nach Angabe der chemischen Zusammensetzung. Danach müssen alle Elemente, die in die Berechnung des Kohlenstoffäquivalents (CEV) eingehen, im Zeugnis genannt werden, also C, Mn, Cr, Mo, V, Cu und Ni. Unter Berücksichtigung doppelter Nennungen hätten wir damit unsere 14 Elemente im Zeugnis beisammen.

Aber Vorsicht! Werden noch andere als die in der „14er Analyse“ enthaltenen Elemente dem Stahl zugesetzt, sofern dies überhaupt erlaubt ist, müssen diese im Zeugnis zusätzlich genannt werden.

Fazit: Kleingedrucktes lesen und relevante Teile von Normenreihen überprüfen!

Jana Heyer - 13:16 @ Stahl | 2 Kommentare

  1. Anonymer Mitarbeiter von Bosch auf dem Metallkreissägen Bereich

    24.07.2018

    Ein wirklich langweiliges Thema gut aufbereitet, danke dafür! :)

  2. Jana Heyer

    26.07.2018

    Es freut mich, dass Ihnen der Beitrag geholfen hat!

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